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BFH, 06.05.1965 - V 83/62 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 28.01.1971 - V R 97/66
Zeitschriftenhandel - Verlag - Remittendenexemplare - Freiexemplare - …
Die BFH-Urteile V 83/62 vom 6. Mai 1965 (Steuerrechtsprechung in Karteiform, Umsatzsteuergesetz, § 5 Abs. 4, Rechtsspruch 15) und V 242/65 vom 5. Dezember 1968 (BFH 95, 232, BStBl II 1969, 385) stehen dieser Auffassung nicht entgegen.In dem Urteil V 83/62 (…a. a. O.) hat der Senat die für eine "unberechnet" gelieferte Leseringillustrierte aufgewandten Versendungskosten nur deswegen zum Abzug zugelassen, weil nach den Besonderheiten des Leseringvertrags ein Teil des Beitrags als Entgelt für die Illustrierte zu gelten hatte und sonach steuerpflichtige Lieferungen vorlagen.
- BFH, 29.04.1971 - V R 89/67 Sie kann eine Abzugsfähigkeit allenfalls über den RdF-Erlaß vom 13. Mai 1942 (…a.a.O.) erreichen, den der Senat in ständiger Rechtsprechung als einen nach Treu und Glauben zu beachtenden Vereinfachungserlaß bezeichnet hat (…Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - V 251/58 U vom 17. Dezember 1959, a.a.O.; V 83/62 vom 6. Mai 1965, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Umsatzsteuergesetz , § 5 Abs. 4 , Rechtsspruch 15).
- BFH, 05.12.1968 - V 242/65
Qualifizierung der Werbeinlage in der Zeitung zur Umsatzsteuerveranlagung
Der Senat hat gegen die Anwendung dieses Vereinfachungserlasses keine Bedenken (BFH-Urteil V 83/62 vom 26. November 1964, StRK, Umsatzsteuergesetz, § 5 Abs. 4, Rechtsspruch 17). - BFH, 02.03.1967 - V 234/65
Bindung der Gerichte durch den Runderlaß des Reichsministers der Finanzen zur …
Es genügt, in diesem Zusammenhange auf das Urteil des Senats V 83/62 vom 26. November 1964 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1966, 135) zu verweisen.